
Reformatio in Peius (orthografisch auch Kleinschreibung zulässig, von lat. reformatio – Veränderung, peius – das Schlechtere; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff. Er bedeutet, dass == Deutschland == === Zivil- und Strafprozess === Im Zivilprozess ist die Reformatio in Peius nur zulässig, soweit di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius

(lat.) 'Veränderung zum Schlechteren'. Es betrifft die Veränderung einer gerichtlichen oder behördlichen Veränderung zum Nachteil des Betroffenen (auch 'Verböserung' genannt). Wann eine reformatio in peius zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet. Im Strafrecht ist die 'Verböserung' dann verboten, wenn der Angeklagte oder ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Reformatio in Peius die, 1) Prozessrecht: Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung in höherer Instanz zum Nachteil des Anfechtenden. Die Reformatio in Peius ist im Zivilprozess unzulässig, außer wenn der Gegner seinerseits ein Rechtsmittel eingelegt hat (§§ 528, 557, 572 ZPO). Im Strafprozess d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

im Rechtsmittelverfahren die Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz zum Nachteil des Rechtsmittelführers durch die Rechtsmittelinstanz; ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen unzulässig. Sinn des Verbotes ist, dass sich niemand von der Einlegung eines Rechtsbehelfs durch die Befürchtung abhalten lässt, in der nächsten Instanz noch härte...
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